Methodik — wie Ensura rechnet

Diese Seite beschreibt die Rechenwege offen, damit Sie jede Zahl nachrechnen und einordnen können. Nachvollziehbar ist uns wichtiger als beeindruckend.

Woher die Zahlen kommen

Jede Eingangsgröße einer Berechnung hat genau eine von vier Herkunftsarten. Im Dashboard ist sie an jedem Wert als Kennzeichnung sichtbar.

Aus dem Dokument
Der Wert wurde aus Ihrer hochgeladenen Unterlage extrahiert. Dazu gehört ein wörtlicher Beleg — die Textstelle, aus der der Wert stammt.
Von Ihnen
Nachgetragen oder aus Ihrem eigenen Profil übernommen, zum Beispiel Ihr Grenzsteuersatz.
Marktdaten
Aus laufend erhobenen Marktdaten — aktuelle Marktangebote aus dem Umkreis des Objekts.
Annahme der Engine
Ein Standardwert, den die Rechenlogik setzt, wenn keine belastbare Angabe vorliegt. Er ist ausdrücklich als Annahme gekennzeichnet.

Herleitung an jeder berechneten Zahl

Jede berechnete Zahl im Dashboard trägt ein ⓘ. Darin stehen die verwendete Formel, die eingesetzten Zahlen und die Herkunft jeder einzelnen Eingabe. Liefert die Rechen-Engine für einen Wert keine Herleitung, erscheint bewusst gar keine Kennzeichnung — statt einer im Browser nachgebauten Formel, die von der tatsächlichen Berechnung abweichen könnte.

Die Rechenwege

Kaufnebenkosten und Gesamtinvestition

Die Grunderwerbsteuer ergibt sich aus Kaufpreis × Landessatz. Zugrunde liegt eine Tabelle der Sätze je Bundesland (Stand 2026), zum Beispiel Bayern 3,5 %, Berlin 6,0 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %. Notar- und Grundbuchkosten werden als fester Prozentsatz des Kaufpreises angesetzt, die Maklerprovision als ortsüblicher Käuferanteil je Bundesland — überschreibbar, wenn Ihnen der tatsächliche Satz bekannt ist.

Gesamtinvestition = Kaufpreis + Kaufnebenkosten.

Finanzierung

Fremdkapital = max(0, Gesamtinvestition − Eigenkapital). Das heißt: Die Erwerbsnebenkosten werden mitfinanziert, soweit das Eigenkapital sie nicht deckt.

Die Monatsrate folgt der deutschen Konvention: (Fremdkapital × Sollzins + Fremdkapital × Anfangstilgung) / 12. Die Laufzeit wird nicht per Formel geschätzt, sondern Monat für Monat simuliert, bis die Restschuld 0 erreicht — gedeckelt auf 40 Jahre.

Bewirtschaftungskosten

Erfasst werden die nicht umlagefähigen Kosten in Euro pro Monat. Es gibt drei Modi:

  • Pauschale: Verwaltungskosten je Einheit plus eine baujahrabhängige Instandhaltungs-Staffel je Quadratmeter.
  • Hausgeld: der nicht umlagefähige Anteil der WEG-Abrechnung, aufgeteilt in 30 % Verwaltung und 70 % Instandhaltung, zuzüglich Instandhaltung am Sondereigentum mit 10 €/m² und Jahr.
  • Manuell: Sie setzen alle Positionen selbst.

In allen drei Modi kommt eine Mietausfallreserve als Prozentsatz der Kaltmiete hinzu. Die Gebäudeversicherung wird bewusst mit 0 angesetzt, weil sie nach § 2 BetrKV umlagefähig ist und den Vermieter im Regelfall nicht belastet.

Cashflow

Kaltmiete − nicht umlagefähige Kosten = NOI (Nettobetriebsergebnis).
NOI − Kapitaldienst = Cashflow vor Steuern.
Cashflow vor Steuern + Steuereffekt = Cashflow nach Steuern.
DSCR (Kapitaldienstdeckungsgrad) = NOI / Kapitaldienst.

Rendite

Bruttorendite = Jahresmiete / Gesamtinvestition.
Nettorendite = (Jahresmiete − Bewirtschaftungskosten) / Gesamtinvestition.
Bezugsgröße ist bewusst die Gesamtinvestition inklusive Nebenkosten, nicht der nackte Kaufpreis — sonst fällt die Rendite optisch besser aus, als das eingesetzte Kapital es hergibt.

Eigenkapitalrendite = Cashflow nach Steuern / Eigenkapital (Cash-on-Cash).
Kaufpreisfaktor = Kaufpreis / Jahresmiete.

Steuer (Vermietung und Verpachtung)

Steuerliches Ergebnis = Kaltmiete − AfA − Schuldzinsen − nicht umlagefähige Kosten. Steuereffekt = Ergebnis × Grenzsteuersatz. Ein Verlust senkt die Steuerlast, ein Gewinn erhöht sie.

Der AfA-Satz wird linear nach § 7 Abs. 4 EStG anhand des Baujahrs bestimmt. Bemessungsgrundlage ist der Gebäudewert × (1 + Kaufnebenkostenquote).

Eine Werbungskosten-Pauschale wird ausdrücklich nicht abgezogen: § 9a EStG kennt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Pauschale. Abziehbar sind allein die tatsächlichen Werbungskosten.

15-Jahres-Projektion

Dargestellt werden zwei Reihen. In der Reihe ohne Mieterhöhung bleiben Miete und Kosten nominal konstant, allein der Kredit wird fortgeschrieben. In der Reihe mit Erhöhung steigt die Miete alle drei Jahre um 15 % — das ist die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Mietausfallreserve wächst prozentual mit.

Marktabgleich Miete

Mieterhöhungs-Potenzial = (Marktmiete je m² − Ist-Miete je m²) × vermietete Fläche.
Leerstands-Potenzial = leerstehende Fläche × Marktmiete.

Beide Größen werden bewusst getrennt ausgewiesen: Das eine ist Bestandsarbeit an laufenden Mietverhältnissen, das andere ist Vermietungsarbeit. Die Aufgaben und die Risiken dahinter sind verschieden.

Grenzen — was diese Zahlen nicht sind

Marktmiete und Vergleichspreise sind Angebotspreise

Sie beruhen auf aktuellen Marktangeboten aus dem Umkreis. Das ist kein qualifizierter Mietspiegel und es sind keine beurkundeten Kaufpreise. Angebot ist nicht Abschluss: Tatsächlich vereinbarte Mieten und tatsächlich gezahlte Kaufpreise liegen typischerweise darunter.

Eine Mieterhöhung ist keine Rechtsfolge

Sie setzt eine entsprechende ortsübliche Vergleichsmiete voraus und ist an Fristen und Formvorschriften gebunden. Die 15 % alle drei Jahre in der Projektion sind eine Modellannahme — kein Anspruch.

Steuerzahlen sind Modellrechnungen

Gerechnet wird mit einem pauschalen Grenzsteuersatz. Das ist keine Steuerberatung und berücksichtigt Ihre individuellen Verhältnisse nicht — weder Verlustverrechnung, Progression, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag noch Spekulationsfrist oder gewerblichen Grundstückshandel.

Die Eigenkapitalrendite ist Cash-on-Cash

Tilgungsaufbau und Wertsteigerung sind darin nicht enthalten. Sie misst allein den laufenden Rückfluss auf das eingesetzte Eigenkapital.

Fortschreibung erfolgt nominal

Die Rechnung des ersten Jahres wird nominal fortgeschrieben: ohne Inflation, ohne Zinsänderungsrisiko nach Ablauf der Sollzinsbindung und ohne Leerstands- oder Sanierungsereignisse über die pauschalen Reserven hinaus.

Extrahierte Werte können falsch sein

Sie stammen aus den hochgeladenen Unterlagen, und jeder maschinell gelesene Wert kann falsch sein. Genau deshalb steht der Wortlaut aus der Unterlage im Beleg. Prüfen Sie jede Zahl, die Ihre Entscheidung trägt, immer am Originaldokument.

Kein Ergebnis ist eine Empfehlung

Weder eine Kauf- noch eine Finanzierungs- oder Anlageempfehlung. Alles gilt in der Form: unter Annahme X ergibt sich Y.

Versionierung

Jede Rechnung trägt eine Version des Rechenwerks. Ändert sich eine Formel oder eine zugrunde liegende Fakten-Tabelle — etwa die Grunderwerbsteuersätze der Länder —, steigt diese Version. So lässt sich auch im Nachhinein feststellen, mit welchen Regeln eine angezeigte Zahl entstanden ist. Im Dashboard finden Sie die Version unterhalb der Modellrechnungen.

Aktuell im Einsatz
Rechenwerk v2.0.1, Stand 28.07.2026

Weitere Angaben

Rechtliche Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum, Angaben zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung.

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